Kurfürstenliste

Der Landesparteitag hat beschlossen:

  • § 5 Abs. 5 der Landesgeschäftsordnung erhält folgende Änderung:

 "Die Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstandes werden, soweit sie ihm
 nicht kraft Amtes angehören, in Einzelwahlen gewählt. Die weiteren Beisitzer des
 Landesvorstandes werden in zwei Gruppen gewählt. In der ersten Gruppe werden so
 viele Beisitzer gewählt, wie es Bezirksverbände gibt. Für die Wahl der ersten
 Gruppe fordert das Parteitagspräsidium vorab die Bezirksverbände auf, je einen
 Kandidaten vorzuschlagen. In dieser Gruppe sollen nur Personen vorgeschlagen
 werden, die zum Zeitpunkt ihrer Kandidatur kein Mandat im Landtag, Bundestag
 oder im Europäischen Parlament innehaben."